Schriftliche Vereinsempfehlung
Ermäßigungen
Einige Angebote werden vom LandesSportBund NRW bezuschusst . Daher zahlen Vereinsmitarbeiter/innen, deren Verein dem LandesSportBund NRW angeschlossen ist, mit entsprechendem Nachweis (Vereinsempfehlung) die ermäßigte Lehrgangsgebühr. Bitte beachten Sie, dass der Nachweis bei Anmeldung zu erbringen oder innerhalb von 8 Tagen beim jeweiligen Veranstalter nachzureichen ist. Eine nachträgliche Erstattung ist ausgeschlossen.
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Anmeldebedingungen
Bei allen Lehrgängen handelt es sich um Angebote im Sinne des Weiterbildungsgesetzes. Die Lehrgänge der Sportjugend orientieren sich an die Vorgaben aus dem Landesjugendplan.
Anmeldung
Bitte beachten Sie: Aus organisatorischen Gründen nehmen wir telefonisch keine Reservierungen, sondern nur verbindliche Anmeldungen für unsere Lehrgänge entgegen.
Verbindliche Anmeldungen zu allen Lehrgängen nehmen wir telefonisch, schriftlich oder persönlich in unserer Geschäftsstelle entgegen. Mit der verbindlichen Anmeldung ist die Entrichtung der vollen Lehrgangsgebühr in bar oder per Lastschriftauftrag fällig. Verbindliche telefonische Anmeldungen nehmen wir gerne entgegen - jedoch nur bei Nennung der Bankverbindung, da die Lehrgangsgebühr dann im Rahmen des Lastschriftverfahrens eingezogen wird. Wir setzen auch bei telefonischen Buchungen voraus, dass die Teilnehmerinnen unsere Anmelde- und Zahlungsbedingungen kennen. Folgekosten bei ungerechtfertigten Rückforderungen im Rahmen des Lastschriftverfahrens gehen zu Lasten des Lastschrifterteilers. Für eventuelle Mahnungen behalten wir uns vor, ab der 2. Mahnung Mahngebühren in Höhe von € 10,- zu erheben.
Nutzen Sie bitte unsere Anmeldekarte. Wir können Ihre Anmeldung jedoch nur bearbeiten, wenn deutlich Name, Adresse sowie die Kursnummer vermerkt werden und eine Einzugsermächtigung erteilt wird. Sie erhalten keine Anmeldebestätigung. Bei allen Lehrgängen erhalten Sie ca. 8 Tage vor Kursbeginn eine Einladung! Jede Anmeldung wird erst nach Eingang der Lehrgangsgebühr verbindlich. Falls ein Lehrgang belegt ist, erhalten Sie selbstverständlich Nachricht.
Mit der Anmeldung erklärt sich die/der Anmeldende entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz von 1990 damit einverstanden, dass ihre/seine Daten mittels EDV unter Beachtung des Datenschutzgesetzes verarbeitet und innerhalb des Bildungswerkes verwendet werden.
Ermäßigungen
Einige Angebote werden vom LandesSportBund NRW bezuschusst . Daher zahlen Vereinsmitarbeiter/innen, deren Verein dem LandesSportBund NRW angeschlossen ist, mit entsprechendem Nachweis (Vereinsempfehlung) die ermäßigte Lehrgangsgebühr. Bitte beachten Sie, dass der Nachweis bei Anmeldung zu erbringen oder innerhalb von 8 Tagen beim jeweiligen Veranstalter nachzureichen ist. Eine nachträgliche Erstattung ist ausgeschlossen.
Rücktritt vom Lehrgang
Der Rücktritt ist in jedem Fall schriftlich zu erklären. Außer bei Lehrgangsausfall oder Terminverschiebung durch das QZ ist eine Lehrgangsgebührenerstattung oder eine Umbuchung in ein anderes Angebot nicht möglich.
In folgenden Fällen erfolgt eine Teilerstattung der Lehrgangsgebühr: Stellt der /die Teilnehmer/in eine geeignete Ersatzperson, so berechnen wir eine Verwaltungspauschale von € 10,- pro Person. Stellt das QZ eine Ersatzperson, so berechnen wir pauschal 10 % der Lehrgangsgebühr für Verwaltungs- und Versicherungskosten - mindestens
jedoch € 12,-.
Bei Vorlage eines ärztlichen Attests erstatten wir Ihnen die Lehrgangsgebühr zu:
- 75 % bei Rücktritt bis zu 14 Tagen vor Lehrgangsbeginn,
- 50 % bei Rücktritt von 13 bis 8 Tagen vor Lehrgangsbeginn - keine Erstattung bei späterem Rücktritt.
Teilnehmerzahl
Alle Angebote erfordern eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen. Falls diese Zahl nicht zustande kommt, behält sich das QZ vor, den Lehrgang abzusagen. In diesem Fall erhält der/die Teilnehmer/in die volle Kursgebühr zurück.
Kursdurchführung
Das QZ verpflichtet sich zur Durchführung der für die Veranstaltung jeweils angegebenen Unterrichtsstunden. Orts- und Zeitangaben sollen nach Möglichkeit eingehalten werden. Veränderungen lassen sich jedoch nicht immer ausschließen. Wir werden uns bemühen, Ihnen in jedem Fall bei Änderungen rechtzeitig Nachricht zu geben. Um Sie auch erreichen zu können, ist es wichtig, dass Sie uns Ihre Telefonnummer mitteilen, unter der wir Sie tagsüber erreichen können. Ein Anspruch auf Lehrgangsdurchführung durch eine bestimmte Lehrgangsleitung besteht nicht.
Haftung
Das QZ übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die mit unseren Veranstaltungen in Zusammenhang stehen. Durch die Zahlung der Lehrgangsgebühr sind Teilnehmer/innen zusätzlich zur eigenen Versicherung bei der Sporthilfe e.V. in folgenden Bereichen versichert:
- Unfallversicherung,
- Haftpflichtversicherung.
Im Schadensfall sollten Sie umgehend eine Schadensmeldung, in den Geschäftsstellen der ausrichtenden Bünde erhältlich, ausfüllen. Nähere Informationen zur Versicherung erhalten Sie ebenfalls in den Geschäftsstellen der ausrichtenden Bünde.